Versicherungsprämien sind normalerweise einmal jährlich, zu Beginn des Versicherungsjahres fällig. Da es sich bei den Jahresprämien oft um große Beträge handelt, bieten Versicherer die Möglichkeit, die Summe in monatlichen, quartalsmäßigen oder halbjährlichen Teilbeträgen zu zahlen. Dafür verrechnen sie in vielen Sparten einen Kostenzuschlag, welcher als Unterjährigkeitszuschlag
bezeichnet wird. Dieser Zuschlag verteuert die zu zahlende Versicherungsprämie. Ob bzw. in welcher Höhe Sie einen Zuschlag bezahlen, sehen Sie in Ihrer Versicherungspolizze
.Die Ersparnis ist umso größer, je länger der Vertrag läuft. Addieren Sie die Ersparnis über die Jahre und Sie erhalten einen guten Richtwert.
Einsparungspotenzial durch Umstieg auf eine jährliche Zahlungsweise:
Zahlen Sie Ihre Versicherungsprämie möglichst pro Jahr ein um Kosten zu sparen. Teilzahlungen (also halbjährlich, quartalsweise oder monatlich) erhöhen den Verwaltungsaufwand, und dafür verrechnen Versicherer in vielen Sparten den sogenannten Unterjährigkeitszuschlag. In der Autoversicherung gibt es zusätzlich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer einen Zuschlag. Eine Umstellung auf eine jährliche Zahlungsweise ist meist problemlos, manchmal aber erst zur Hauptfälligkeit des Vertrags möglich. Hat Ihr Vertrag eine längere Laufzeit, ist die insgesamt mögliche Ersparnis bei weitem größer. Die hier errechnete Ersparnis bezieht sich auf ein Jahr und wird umso größer, je länger der Vertrag noch läuft.